Hier ein paar Formulare, die zur Zeit auf der Internetseite der Kreispolizei Borken veröffentlicht sind.
(stand Juli 2013)
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Hinweise der Kreispolizeibehörde Borken zu Ein- und Austragungen von
Schusswaffen
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das Nationale Waffenregister (NWR) bereits bis Ende des Jahres 2012 und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist aufzubauen ist.
Um dem zusätzlichen Arbeitsaufwand nachkommen zu können, gelten für den Bereich
Waffenangelegenheiten der Kreispolizeibehörde Borken ab dem 01.07.2012 neue Sprechzeiten:
Mo: 08:00 Uhr – 12.00 Uhr
Di: 08:00 Uhr – 12.00 Uhr
Do: 08:00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Für die reibungslose Antragsbearbeitung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nationalen Waffenregisters bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
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Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare Berücksichtigung des XWaffe-Standards
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene
zu schaffen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der deutsche Gesetzgeber
hat daraufhin geregelt, dass das Nationale Waffenregister (NWR) bereits bis Ende
des Jahres 2012 aufzubauen ist (vgl. § 43a Waffengesetz).
Zur Vereinheitlichung der Kriterien wie z.B. Herstellername, Waffenart und Kaliber,
die eine Waffe näher bezeichnen und identifizierbar machen, wurden seitens des
Bundesministeriums des Inneren Kataloge bereitgestellt, die in standardisierter Form
Vorgaben machen, wie diese Kriterien zu erfassen sind.
Die Waffenbehörden sind gehalten, bei der Erfassung von Waffen diesen sog.
XWaffe-Standard zu berücksichtigen. In einem weiteren Schritt sollen die bereits in
den Waffenverwaltungssystemen erfassten Daten ebenfalls in den XWaffe-Standard
abgeändert werden. Zukünftig werden diese Daten dann auch im XWaffe-Standard in
den Waffenbesitzkarten und sonstigen waffenrechtlichen Erlaubnissen eingetragen.
Die Sachbearbeitung in Ihrer Waffenbehörde steht nun vor der zusätzlichen Aufgabe,
die von Ihnen dorthin gemeldeten Waffendaten in den XWaffe-Standard übersetzen
zu müssen. Sie beschleunigen die Antragsbearbeitung und vermeiden gleichzeitig
Rückfragen oder das Zurücksenden von Anträgen, wenn Sie ab sofort die im
Internet (www.kreis-borken.de, Suchbegriff: „Formulare Waffen“, 1. Suchergebnis)
eingestellten, neu gestalteten Formulare nutzen und beim Feld Waffenart Ihre Waffe
anhand der nachstehend genannten Möglichkeiten klassifizieren (vgl. auch DropDown-Menü):
Waffenarten
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden nur die geläufigsten Waffenarten
dargestellt. Sollten Sie Ihre Waffe nicht anhand der angegebenen Begriffe
klassifizieren können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Als Hilfsmittel zur Bestimmung der nunmehr standardisierten Schreibweisen steht
Ihnen auch der sog. XWaffe-Dolmetscher zur Verfügung, den Sie unter der
Internetadresse www.xwaffe.de herunterladen können.
Auf dieser Internetseite finden Sie als Alternative auch die entsprechenden
Kataloge zu den einzelnen Kriterien. Diese sind im Excel-Format hinterlegt. Die
notwendigen tabellarischen Übersichten finden Sie auf folgenden Karteireitern:
Name Tabellenblatt Art der Daten
WaffentypFeingliederung Art der Waffe
Herstellerbezeichnung_Marke Hersteller
Konsolidiert Mun.Kal.bez._Syn Kaliberbezeichnung mit Synonymbezeichnungen
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
1 | 2 | 3 | 4Taubentag revierübergreifend | 5 | ||
6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11Taubentag revierübergreifend | 12 |
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20 Rosenmontag | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
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